Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken

-Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Ahorntal-

Der Gemein­derat hat in seiner Sitzung vom 02.03.2023 Richt­li­nien für die Vergabe von Wohn­bau­grund­stü­cken, die sich im Eigentum der Gemeinde Ahorntal befinden, an Bauin­ter­es­sen­tinnen und Bauin­ter­es­senten beraten und beschlossen. 

Die Bauplatz­ver­ga­be­kri­te­rien sollen die dauer­hafte, lang­fris­tige und nach­hal­tige Sess­haf­tig­keit in der Gemeinde ermög­li­chen, weil diese die soziale Inte­gra­tion und den Zusam­men­halt in der örtli­chen Gemein­schaft maßgeb­lich stärkt. Durch die Berück­sich­ti­gung sozialer Krite­rien soll unter anderem jungen Fami­lien die Möglich­keit eröffnet werden, ein Baugrund­stück zu Wohn­zwe­cken zu erwerben, was für junge Fami­lien auf dem ange­spannten Wohnungs- und Immo­bi­li­en­markt aktuell sehr schwer ist. Hier­durch soll der Erhalt stabiler Bevöl­ke­rungs­struk­turen in der Gemeinde gesi­chert werden. Dies vor dem Hinter­grund, dass die Gemeinde Ahorntal gerade für Fami­lien mit Kindern eine kosten­in­ten­sive Infra­struktur bestehend aus Kinder­krippe, Kinder­garten, Grund­schule und Kinder­hort zur Verfü­gung stellt. 

Neben diesen sozialen Krite­rien spielen bei der Vergabe der Bauplätze aber auch orts­be­zo­gene Krite­rien, wie ein bereits bestehender Haupt­wohn­sitz im Gemein­de­ge­biet oder die Ausübung einer Erwerbs­tä­tig­keit in der Gemeinde, sowie ein allge­meines, orts­un­ab­hän­giges ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment der Bewer­be­rinnen und Bewerber eine wich­tige Rolle.

Die vom Gemein­derat beschlos­sene Richt­linie für die Vergabe von Wohn­bau­grund­stü­cken der Gemeinde Ahorntal, die am 15.05.2023 in Kraft tritt, finden Sie anbei als Anlage.