-Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Ahorntal-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.03.2023 Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die sich im Eigentum der Gemeinde Ahorntal befinden, an Bauinteressentinnen und Bauinteressenten beraten und beschlossen.
Die Bauplatzvergabekriterien sollen die dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Durch die Berücksichtigung sozialer Kriterien soll unter anderem jungen Familien die Möglichkeit eröffnet werden, ein Baugrundstück zu Wohnzwecken zu erwerben, was für junge Familien auf dem angespannten Wohnungs- und Immobilienmarkt aktuell sehr schwer ist. Hierdurch soll der Erhalt stabiler Bevölkerungsstrukturen in der Gemeinde gesichert werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Ahorntal gerade für Familien mit Kindern eine kostenintensive Infrastruktur bestehend aus Kinderkrippe, Kindergarten, Grundschule und Kinderhort zur Verfügung stellt.
Neben diesen sozialen Kriterien spielen bei der Vergabe der Bauplätze aber auch ortsbezogene Kriterien, wie ein bereits bestehender Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Gemeinde, sowie ein allgemeines, ortsunabhängiges ehrenamtliches Engagement der Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Rolle.
Die vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Ahorntal, die am 15.05.2023 in Kraft tritt, finden Sie anbei als Anlage.