Kinder:
Altersgrenze:
Kindergarten 3 Jahre bis zur Schulpflicht
Schulkinder 1. – 4. Klasse
Zahl der Plätze:
Kindergarten 75
Schulkinder 10
Anmeldung:
Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Beginn der Schulpflicht.
Zur Eingewöhnung können Kinder einen Monat vor dem 3.Lebensjahr aufgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit, Schulkinder 5 ¼ bis höchstens 10 Wochenstunden nach dem Unterricht zu betreuen.
Angemeldet werden Kinder immer nur für das kommende Kindergartenjahr. Im Februar/März bieten wir nach telefonischer Terminvergabe ein Aufnahmegespräch an.
Die Terminbekanntgabe läuft über die Presse und dem Ahorntaler Mitteilungsblatt.
Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes Kern des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Die finanzielle Förderung ist kindbezogen gestaltet. Die Zuschüsse richten sich nach dem Umfang der Betreuungszeit für jedes Kind, d. h. es gibt pro gebuchte Zeit und Kind eine jährliche Kopfpauschale.
Unser Mindestbuchungszeitraum ist von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr – das sind 4 Stunden in unserer festgelegten Kernzeit + Bring- und Abholzeit. Diese Zeit ist verpflichtend zu buchen.
Zeiten:
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 7:15 Uhr — 16:00 Uhr
Freitag 7:15 Uhr — 14:00 Uhr
Bringzeit 7:15 Uhr — 8:45 Uhr
Kernzeit 8:45 Uhr ‑12:45 Uhr
In dieser Zeit ist die Haustüre zugesperrt, um störungsfrei unserer pädagogischen Arbeit nachzugehen.
Abholzeit
Montag bis Donnerstag ab 12.45 Uhr bis 16.00 Uhr
am Freitag ab 12.45 Uhr bis 14.00 Uhr
Schließzeiten /Betriebsferien
Weihnachtsferien: Zwischen Weihnachten und Hl. Drei Könige
Brückentag: Freitag nach Christi Himmelfahrt
Pfingstferien: Die 1. Woche der Pfingstferien
Sommerferien: Ca. 17 Tage im August
Weitere Brückentage und zusätzliche Schließtage für die Qualitätssicherung (wie z. B. Team-Fortbildungen und Konzeptionsarbeiten) werden extra bekanntgegeben.
Kosten:
Die Eltern leisten eine angemessene finanzielle Beteiligung an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung, gemäß der jeweils gültigen Ordnung der Kindertageseinrichtung. Die Höhe des Grundbeitrags bemisst sich dabei nach der vereinbarten wöchentlichen Buchungszeit.
Der Elternbeitrag wird erhoben für die Monate September bis August (12 Monate).
Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von pro Kind 100,- € und Monat. Eine Anrechnung erfolgt nur soweit und solange die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Zusätzlich gebuchte Mittagessen werden extra in Zahlung gestellt.
Team:
Das Team des Kath. Kindergartens St. Burkard besteht aus:
1 Leitung / Erzieherin
5 Erzieherinnen
2 Kinderpflegerinnen
Gruppen:
Igelgruppe: 1 Erzieherin und 2 Kinderpflegerinnen
Bärengruppe: 1 Leitung / Erzieherin und 2 Erzieherinnen
Hasengruppe: 2 Erzieherinnen
Konzeption: