Gemeinde Ahorntal richtet gemeinsam mit der Sparkasse Bayreuth eine Bürgerstiftung ein
Die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ bekommt wieder Zuwachs. Bürgermeister Florian Questel und Sparkassenvorstand Wolfgang Hetz unterzeichnen die Stiftungsurkunde „Bürgerstiftung Ahorntal“.
Seit der Gründung der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ im Oktober 2014 gibt die Sparkasse Privatpersonen sowie öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine eigene Stiftung zu gründen und das ohne großen Aufwand. Nun kommt mit der Bürgerstiftung Ahorntal die insgesamt 29. Stiftung hinzu. Das Stiftungsvolumen der Stiftergemeinschaft beläuft sich mittlerweile auf insgesamt über 2 Millonen Euro.
Weitere Kommunen stehen schon in den Startlöchern und werden in den nächsten Wochen und Monaten eine Bürgerstiftung gründen .
Unterzeichnung der Stiftungsurkunden im Rathaus Kirchahorn
Bürgermeister Florian Questel unterzeichnete für seine Kommune zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Hetz die Stiftungsurkunde zur Gründung der „Bürgerstiftung Ahorntal“. Das Stiftungskapital beträgt zu Beginn 10.000 Euro.
Die Sparkasse Bayreuth unterstützt die Gründung dieser Stiftung mit einer Zustiftung in Höhe von 3.000 Euro.
Die Erlöse der Stiftung sind für gemeinnützige Zwecke und Projekte in der Gemeinde Ahorntal bestimmt.
„Die Sparkasse Bayreuth ist in der Region verwurzelt, das zeigen wir gerne mit unserem vielfältigen und nachhaltigen Engagement für die Kommunen in Bayreuth Stadt und Land. Mit der ´Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth´ unterstreichen wir unsere Unternehmensphilosophie und leben damit unser soziales und gesellschaftliches Engagement. Wir leisten finanzielle Unterstützung und beraten die Kommunen, damit durch die Gründung von Bürgerstiftungen die Erlöse daraus in unserer Heimat Gutes bewirken“, erklärt Wolfgang Hetz. „Seit Ihrer Gründung im Jahr 2014 ist unsere Stiftergemeinsschaft zu einer Erfolgsgeschichte geworden.“
Bürgermeister Florian Questel verbindet mit der Gründung der Bürgerstiftung die Chance, viele sinnvolle Projekte im gemeinnützigen Bereich der Kommune anzugehen und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken. Die Förderung von Projekten für Kinder und Vereine im Gemeindegebiet sind zwei Beispiele für die ersten Ausschüttungen. Er ist sich sicher, dass der Zuspruch aus der Bevölkerung groß sein wird. Die Möglichkeiten zur Bewerbung der Bürgerstiftung wir die Kommune aktiv angehen.
Flyer Bürgerstiftung Ahorntal
Hintergrund:
Gründung der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“
Das 25-jährige Jubiläum der Stiftung nahm die Sparkasse Bayreuth im Oktober 2014 zum Anlass, die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ zu gründen, um es potenziellen Stiftern leicht zu machen, schon mit kleinen Beträgen Gutes zu tun. Mit der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ schafft die Sparkasse Bayreuth eine Möglichkeit, Unterstiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft zu gründen. Damit will die Sparkasse Bayreuth Stiftern ein dauerhaftes finanzielles Engagement für die Region ermöglichen.
Die Stifter richten ihre Unterstiftungen in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth“ im Rahmen einer Zustiftung ein. Den Zweck bestimmt der Stifter individuell. Die Verwaltung des Stiftungskapitals übernehmen die Sparkasse Bayreuth und der Treuhänder, die DT Deutsche Stiftungstreuhand.
Die Stiftergemeinschaft ist so angelegt, dass die Sparkasse Bayreuth fast allen Stifterinteressen Rechnung tragen kann. Die Sparkasse kümmert sich dauerhaft – auch nach dem Ableben des Stifters – um eine zielgerichtete Verwendung der Stiftungserträge, wie es der Stifter bestimmt hat. Dabei wirkt der Name des Stifters auf Wunsch nach außen.
Die Stiftergemeinschaft zeichnet sich durch eine einfache und flexible Struktur aus. So erfolgt z. B. die Gründung einer Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft durch wenige Unterschriften. Der bei Gründung benannte Stiftungszweck, kann zu Lebzeiten des Gründers jederzeit neu definiert und angepasst werden. Die Vorteile der Steuerbegünstigung bleiben von der einfachen Struktur unberührt. Im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen können Stiftungszuwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Wertvoll für unsere Region
Die Erlöse aus den Unterstiftungen werden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke eingesetzt oder können z. B. für wegweisende Projekte in der Region verwendet werden.
www.sparkasse-bayreuth.de