Bürgerstiftung Ahorntal

Sparkasse Bayreuth
Luitpoldplatz 11
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 284-0
Telefax: 0921 284-50
info@sparkasse-bayreuth.de
www.sparkasse-bayreuth.de

 

Die Bürger­stif­tung Ahorntal dient der Reali­sie­rung sozialer und gemein­nüt­ziger Projekte in unserer Gemeinde.

Jeder kleine und große Beitrag auf das Stif­tungs­konto bei der Spar­kasse Bayreuth trägt hierzu bei.

Diese gemein­nüt­zigen Projekte umfassen unter anderem:

  • Öffent­li­ches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst, Kultur, Denk­mal­schutz und ‑pflege.
  • Bildung, Ausbil­dung und Sport
  • Natur­schutz und Landschaftspflege
  • Wohl­fahrts­wesen und mild­tä­tige Zwecke
  • Rettung aus Lebens­ge­fahr und Feuerschutz
  • Heimat­pflege und ‑kunde
  • Bürger­li­ches Enga­ge­ment zu Gunsten gemein­nüt­ziger und mild­tä­tiger Zwecke

Anträge und Vorschläge können von jedem Bürger einge­reicht werden.
Die zu unter­stüt­zenden Projekte werden dann vom Stif­tungsrat ausgewählt.

Über die jähr­liche Verwen­dung der Erträge aus dem Stif­tungs­ka­pital entscheidet der Gemeinderat. 

Bank­ver­bin­dung für Zuwen­dungen und Spenden:
DE45 7735 0110 0038 1110 50

Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Steuerliche und Verwendungshinweise:

Steu­er­nach­weis:

Grund­sätz­lich gilt, dass für Spenden bis 300 Euro der Einzah­lungs­beleg oder Konto­auszug steu­er­lich geltend gemacht werden kann. Sobald der Betrag über 300 Euro liegt, sendet Ihnen die Spar­kasse Bayreuth eine Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung zu.
Bis zu 20 % des Einkom­mens sind jähr­lich steu­er­lich abzugsfähig. 


Verwen­dungs­zu­ord­nung:

Zuwen­dungen, die zu Lebzeiten einge­zahlt werden und sich auf unter 500 Euro belaufen werden als Spende zeit­nahe zu Zwecken der Stif­tung verwendet. Liegt eine gleiche Zuwen­dung über 500 Euro und wird kein genauer Verwen­dungs­zweck dieses Betrages fest­ge­legt, z. B. “für Spiel­platz Kirch­ahorn”, so werden 80 % dem Stif­tungs­ver­mögen zuge­wiesen und ledig­lich 20 % für die Zwecke der Stif­tung verwendet. 


Letzt­wil­lige Verfü­gung / Testament:

Sollten Sie in ihrem Letzten Willen / Testa­ment einen Betrag an die “Bürger­stif­tung Ahorntal” ausma­chen wollen, so ist dieser voll­ständig von der Erbschafts­steuer befreit. Es wird empfohlen sich hierfür einen juris­ti­schen Berater hinzuzuziehen.


Zuwen­dung durch Erben:

Hier gilt, Vermö­gens­ge­gen­stände, die inner­halb von 24 Monaten nach dem Todes­fall einge­bracht werden können unter bestimmten Voraus­set­zungen zum rück­wir­kenden Erlö­schen der hierfür ange­fal­lenen Erbschafts­steuer führen.


Zuwen­dung per Vertrag / Bezugsberechtigung:

Für Zuwen­dungen auf Grund eines Todes­falls, ohne testa­men­ta­ri­sche Fest­le­gung wenden Sie sich bitte an die Stif­tungs­be­rater der Spar­kasse Bayreuth.