Hinweise für Zuschauer der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 18.03.2021, 19.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Kirchahorn:
Sitzungen der nach den Kommunalgesetzen vorgesehenen Gremien sind als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ausgenommen. Die Öffentlichkeit ist damit auch durch eine bestehende Ausgangsbeschränkung nicht von der Teilnahme an der Sitzung des Gemeinderates ausgeschlossen. Bei öffentlichen Sitzungen ist jedoch dem Interesse an der Vermeidung von Ansteckungen mittels der Sitzungsorganisation Rechnung zu tragen. Hierbei sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu beachten. Die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstandes von 1,5 m zwischen den Besuchern führt dazu, dass der Zugang von Zuhörern für die Sitzung am 18.03.2021 zahlenmäßig auf die vorhandene Bestuhlung beschränkt wird.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass alle Besucher der Sitzung sich nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzverordnung für den Fall einer nachträglich festgestellten Covid-19-Infektion unter den Teilnehmern der Sitzung, zur Kontaktnachverfolgung, mit Vor- und Nachnamen und einer sicheren Kontaktinformation (Telefonnummer, Anschrift oder E‑Mail) registrieren müssen. Sollte das Formblatt nicht oder nicht vollständig ausgefüllt werden, wird der Zugang zum Sitzungsraum verweigert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung