Bauen & Wohnen

Ansprechpartner Bauamt:

Herr Adelhardt
Tel: (09202) 970 877-18
E-Mail: rene.adelhardt@ahorntal.bayern.de

Frau Bayer
Tel: (09202) 970 877 - 16
E-Mail:  nadalie.bayer@ahorntal.bayern.de

Der Standort Ahorntal liegt inmitten einer der schönsten und abwechs­lungs­reichsten Land­schaften Deutsch­lands und zeichnet sich aus durch güns­tiges Bauland, welches auch Fami­lien mit durch­schnitt­li­chem Einkommen ermög­licht, sich den Traum vom Eigen­heim zu erfüllen.

Bauan­trag

Allge­meine Infor­ma­tionen zu Bauvor­haben, Geneh­mi­gungs­ver­fahren, Bauan­träge, Abriss­ver­fü­gungen und Schwarz­bauten erhalten Sie hier in unserer Infor­ma­tion zu Bauvor­haben und Bauge­neh­mi­gungen.

Infor­ma­tionen zu Bauvor­haben und Baugenehmigungen

Baugenehmigung
Foto: Bauge­neh­mi­gung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Früh­lings­an­fang und dem Wetter­um­schwung beginnt auch wieder die Zeit der Reali­sie­rung von geplanten Bauvor­haben in den Ortschaften. Aus diesem Anlass infor­mieren wir anbei zu hierzu rele­vanten Themen des Baurechts. Für Rück­fragen zu den Themen oder persön­li­chen Anfragen steht Ihnen die Bauab­tei­lung in der Gemein­de­ver­wal­tung gerne zur Verfügung.


Bauge­neh­mi­gung (Bauan­trag)

Grund­sätz­lich sind Baumaß­nahmen in Bayern geneh­mi­gungs­be­dürftig, d.h. für Maßnahmen, die nicht verfah­rens­frei sind (siehe unten), ist vor Baube­ginn eine Bauge­neh­mi­gung bei der Bauauf­sichts­be­hörde einzu­holen. Hierbei wird im Geneh­mi­gungs­ver­fahren geprüft, ob die bean­tragte Baumaß­nahme dem öffent­li­chen Baurecht entspricht. Bei Baumaß­nahmen handelt es sich nicht nur um den typi­schen Hausbau. Auch klei­nere Anlagen, Werbe­schilder, Aufschüt­tungen, Abgra­bungen oder Abriss­ar­beiten (vgl. weiter unten) sind vom Baurecht erfasst und benö­tigen grds. eine Genehmigung.

Der Antrag auf Bauge­neh­mi­gung (unten zum Down­load) ist schrift­lich mit den erfor­der­li­chen Bauvor­lagen in drei­fa­cher Ausfer­ti­gung bei der Gemein­de­ver­wal­tung einzu­rei­chen, die diesen dann nach kurzer Behand­lung im Gemein­derat mit ihrer Stel­lung­nahme an das Land­ratsamt Bayreuth weiterleitet.

Infor­ma­tionen zu beizu­fü­genden Unter­lagen und anderen Thema­tiken rund um den Bauan­trag erhalten Sie auch in unserem Info­flyer „Wissens­wertes für Bauherren und Planer“. Diesen erhalten Sie in der Gemein­de­ver­wal­tung oder können ihn weiter unten herunterladen.

Bitte achten Sie darauf, sich recht­zeitig um die Einrei­chung Ihrer Unter­lagen zu kümmern. Bauan­träge müssen 10 Tage vor der Gemein­de­rats­sit­zung bei der Gemeinde einge­reicht sein, damit diese in der nächsten Sitzung behan­delt werden. Das anschlie­ßende Bauge­neh­mi­gungs­ver­fahren im Land­ratsamt Bayreuth kann bei Voll­aus­las­tung im Sommer auch in „problem­losen“ Fällen 2–3 Monate bis zur Geneh­mi­gung dauern, da die Sachbearbeiter/innen im Land­ratsamt sich um den gesamten Land­kreis, nicht nur um einzelne Gemeinden kümmern müssen. Die Gemeinde hat auf die Dauer dieses Verfah­rens keinen Einfluss.


Bauge­neh­mi­gung: Geneh­mi­gungs­freie Bauvorhaben

Die Errich­tung von bestimmten Gebäuden und anderen bauli­chen Anlagen ist im Einzel­fall ohne Bauge­neh­mi­gung möglich. Welche Gebäude und Anlagen verfah­rens­frei sind, ist in Art. 57 der Baye­ri­schen Bauord­nung gere­gelt. Zum Down­load steht Ihnen unten eben­falls ein Merk­blatt „Was ist verfah­rens­frei?“ zur Verfügung.

Aber Achtung: Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten oder ändern, die nach der Baye­ri­schen Bauord­nung verfah­rens­frei ist, bedeutet dies nur, dass Sie keinen Bauan­trag stellen müssen und keine Bauge­neh­mi­gung brau­chen. Eine Prüfung Ihres Bauvor­ha­bens vor der Errich­tung durch die Bauauf­sichts­be­hörde erfolgt nicht. Sie sind selbst für die Einhal­tung der geltenden Vorschriften verant­wort­lich. Sie müssen zum Beispiel Abstands­flä­chen einhalten und Vorgaben eines Bebau­ungs­plans beachten.

Außerdem müssen Sie eigen­ver­ant­wort­lich prüfen, ob Sie für Ihr Bauvor­haben mögli­cher­weise eine andere Geneh­mi­gung benö­tigen. Wenn Sie beispiels­weise ein Bauvor­haben in der Nähe von Baudenk­mä­lern errichten, benö­tigen Sie unter Umständen eine denk­mal­schutz­recht­liche Erlaubnis.

Wenn Sie sich nicht an bestehende Anfor­de­rungen halten, kann die Bauauf­sichts­be­hörde den Bau einstellen, die Nutzung unter­sagen oder gar die Besei­ti­gung verfügen.


Besei­ti­gung von Anlagen, Abbrucharbeiten

Soll eine Anlage voll­ständig besei­tigt werden, deren Errich­tung verfah­rens­frei ist, dann können Sie diese Anlage ohne Betei­li­gung der Bauauf­sichts­be­hörde abreißen. Verfah­rens­frei ist auch die Besei­ti­gung einfa­cher frei­ste­hender Gebäude, wie beispiels­weise die Besei­ti­gung eines Einfa­mi­li­en­hauses, und die Besei­ti­gung sons­tiger Anlagen mit einer Höhe bis zu 10 Meter. Sie müssen sich jedoch vorher erkun­digen, ob Sie andere Erlaub­nisse oder Geneh­mi­gungen für den Abbruch benö­tigen, zum Beispiel eine denk­mal­schutz­recht­liche Erlaubnis.

Wollen Sie Anlagen nur teil­weise besei­tigen, handelt es sich in der Regel um eine Ände­rung eines Gebäudes, so dass Sie einen Bauan­trag stellen müssen.


Baupla­nungs­recht: Entspricht mein Bauvor­haben dem Planungsrecht?

Die Grund­lage für die Entschei­dung über die planungs­recht­liche Zuläs­sig­keit Ihres Vorha­bens bildet das Bauge­setz­buch (BauGB). Hierbei werden drei Fall­gruppen unterschieden:

  1. Grund­stück inner­halb eines im Zusam­men­hang bebauten Orts­teiles im Geltungs­be­reich eines Bebauungsplanes
  2. Grund­stücke inner­halb eines im Zusam­men­hang bebauten Orts­teiles ohne Bebauungsplan
  3. Grund­stück außer­halb eines im Zusam­men­hang bebauten Ortsteiles

Inner­halb eines Bebau­ungs­planes muss das Bauvor­haben die dort fest­ge­setzten Rege­lungen einhalten um planungs­recht­lich zulässig zu sein.

In der zweiten Fall­gruppe ist die Umge­bung des Vorha­bens der wich­tigste Maßstab zur Beur­tei­lung der Zuläs­sig­keit. Das Bauvor­haben muss sich also nach Art und Maß der bauli­chen Nutzung, der Bauweise und der Fläche die über­baut werden soll in die Eigenart der näheren Umge­bung „einfügen“.

Im Außen­be­reich als dritter Fall­gruppe sind grund­sätz­lich keine Vorhaben zulässig. Ausnahmen bilden hierbei einzelne Baumaß­nahmen z.B.  für land­wirt­schaft­liche Betriebe oder Windenergieanlagen.


Bauauf­sicht: Schwarzbauten

Leider halten sich nicht immer alle Bauherren an die Vorschriften, holen Bauge­neh­mi­gungen nicht ein, oder über­schreiten die in der Geneh­mi­gung fest­ge­setzten Größen der Bauvor­haben. Dies stellt baurecht­lich eine Ordnungs­wid­rig­keit dar, die ein Bußgeld, und zusätz­lich die Anord­nung zur Nutzungs­un­ter­sagen oder gar Besei­ti­gung der Anlagen nach sich ziehen kann.

Für die Bauauf­sicht ist das Land­ratsamt als Bauauf­sichts­be­hörde zuständig. Anzeigen von Schwarz­bauten können aber auch bei der Gemein­de­ver­wal­tung zur Weiter­lei­tung an das Land­ratsamt aufge­geben werden.

Weitere Infor­ma­tionen:
Down­loads:

Links

 

Katas­ter­auszug zur Bauvorlage

Die Gemeinde Ahorntal bietet für ihre Bürge­rinnen und Bürger den  Online­dienst der Baye­ri­schen Vermes­sungs­ver­wal­tung „Katas­ter­auszug zur Bauvor­lage” an.

Der von der Gemeinde Ahorntal ange­bo­tene „Katas­ter­auszug zur Bauvor­lage” bietet Bauherren die Möglich­keit, die für die Planung ihrer bauli­chen Vorhaben benö­tigten aktu­ellen Auszüge aus dem amtli­chen Liegen­schafts­ka­taster direkt bei der Gemein­de­ver­wal­tung zu beziehen. Die bislang erfor­der­liche persön­liche Vorsprache des Bauherrn beim Vermes­sungsamt entfällt damit.

Angaben:

Der „Katas­ter­auszug zur Bauvor­lage” besteht aus einem Auszug der amtli­chen Flur­karte (Lage­plan) sowie Angaben zu den Eigen­tü­mern der benach­barten Flurstücke.

Gebühren:

Je Auszug aus dem amtli­chen Liegen­schafts­ka­taster wird von der Gemeinde flur­stücks­un­ab­hängig eine Gebühr in Höhe von 36,00 € erhoben. Wir behalten uns vor den Auszug erst nach Bezah­lung auszu­hän­digen. Bei der Abgabe von Auszügen aus dem amtli­chen Liegen­schafts­ka­taster durch das Vermes­sungsamt wird eben­falls die (einheit­liche) Gebühr in Höhe von 36,00 € fällig.

Bebau­ungs­pläne — Bauleitpläne

Die Gemeinde Ahorntal stellt unter folgenden Link ihre Bebau­ungs­pläne — Bauleit­pläne zur Einsicht zur Verfügung.

Zum Bayern­Viewer-Bauleit­pla­nung:

geoportal.bayern.de

Bauplätze

Bauplatz­su­chende

Wir bitten darum sich bei Anfragen mit der Gemein­de­ver­wal­tung poststelle@ahorntal.bayern.de in Verbin­dung zu setzen.

Ab 15.05.2023 in Kraft:
Richt­li­nien für die Vergabe von Wohn­bau­grund­stü­cken der Gemeinde Ahorntal ‑Bauplatz­ver­ga­be­richt­li­nien-

Bauplatz­ei­gen­tümer

Liebe Eigentümer/innen von Bauplätzen,

sofern Sie eine Aufnahme Ihres Grund­stü­ckes in das gemeind­liche Bauplatz­ver­zeichnis wünschen, bitten wir darum, beilie­gendes Formular ausge­füllt in der Gemein­de­ver­wal­tung abzu­geben oder dieser per Mail poststelle@ahorntal.bayern.de  bzw. Fax 09202 / 1572 zukommen zu lassen.

Für Rück­fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü­gung. Vielen Dank!