Streuobst für alle

Die Gemeinde Ahorntal betei­ligt sich auf viel­fa­chen Wunsch am Förder­pro­gramm „Streu­obst für alle“. Im Rahmen dieses Förder­pro­gramms kann die Gemeinde Ahorntal bis zu 100 Streu­obst­bäume beziehen, die mit bis zu 45 Euro brutto je Baum vom Frei­staat Bayern bezu­schusst werden.

Gemäß den geltenden Förder­richt­li­nien ist es der Gemeinde Ahorntal gestattet, die Streu­obst­bäume an Dritte weiter­zu­geben, die sich verpflichten, diese Bäume auf Grund­lage der genannten Förder­richt­li­nien auf ihren Grund­stü­cken entweder im Sied­lungs­be­reich oder im Flur­be­reich fach­ge­recht zu pflanzen.

Im Rahmen des Förder­pro­grammes können Kern­obst (Apfel und Birne) und Stein­obst (Pflaume und Kirsche) bezogen werden. Weitere förder­fä­hige Arten sind beispiels­weise Walnuss, Quitte, Maul­beere, Esskas­tanie und Wild­obst­arten, Vogel­kir­sche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eber­esche, Spei­er­ling, Elsbeere.

Der Kauf von Bäumen wird mit bis zu 45 € brutto je Baum bezu­schusst. Bäume, die nicht mehr als 45,00 € kosten, können demnach kosten­frei an Inter­es­senten weiter­ge­geben werden. Kosten Bäume mehr als 45,00 € brutto je Baum, ist der Diffe­renz­be­trag (brutto) vom Bezieher der Bäume an die Gemeinde Ahorntal zu entrichten.

Sollten Sie Inter­esse an der Bestel­lung von Streu­obst­bäumen haben, können Sie aus der beigefügten Liste entspre­chende Bäume aussu­chen und ein entspre­chendes Bestell­for­mular, das bei der Gemeinde Ahorntal zu den allge­meinen Öffnungs­zeiten vorge­halten wird, ausfüllen. Sofern ein Baum zum Zeit­punkt der Bestel­lung nicht verfügbar sein sollte oder er auf Grund­lage des Förder­pro­gramms von der Förde­rung ausge­schlossen ist, besteht kein Anspruch auf die Bezie­hung dieses Baumes. In Absprache mit der Gemeinde Ahorntal kann dann ein anderer Baum ausge­wählt werden.

Um möglichst vielen Inter­es­sen­tinnen und Inter­es­senten die Möglich­keit zu geben, Streu­obst­bäume zu bestellen, können in einer ersten Bestell­runde nur 4 Bäume pro Haus­halt bestellt werden. Sollte nach Ende des ersten Bestel­l­auf­rufes noch ein Kontin­gent zur Verfü­gung stehen, besteht die Möglich­keit, weitere Bäume zu bestellen.

Die Bäume dürfen nicht für Erwerbs­an­lagen (Pflanz­dichte von über 100 Obst­bäume je Hektar) oder Ausgleichs- und Ersatz­pflan­zungen, die im Rahmen von behörd­li­chen Auflagen vorge­schrieben sind, verwendet werden. Für den Erwerb darf ferner keine weitere Förde­rung aus einem anderen Förder­pro­gramm bean­tragt werden.

Auf folgendes wird hinge­wiesen: Die Streu­obst­pflan­zung ist bis zum 30.09.2026 durch­zu­führen. Die zeit­liche Bindung des Zuwen­dungs­zwecks endet 12 Jahre ab Auszah­lung der Zuwen­dung. Werden die Bäume vor Ablauf der zeit­li­chen Bindung entfernt, so wird die Zuwen­dung im Regel­fall anteilig vom Bezieher der Bäume zurück­ge­for­dert. Der Bezieher ist auch verpflichtet, an einer beglei­tenden und abschlie­ßenden Erfolgs­kon­trolle der Förde­rung mitzuwirken.

Der Bezieher der Bäume verpflichtet sich, mit der Bestel­lung anzu­geben, an welchem Standort die jewei­ligen Bäume gepflanzt werden. Diese Infor­ma­tionen werden von der Gemeinde Ahorntal benö­tigt, damit die Förde­rung von 45,00 € je Baum abge­rufen werden kann.

Wir möchten Sie bitten, Ihre Bestel­lungen bis spätes­tens 14.08.2025 (Ende des ersten Bestel­l­auf­rufs) bei der Gemeinde Ahorntal einzu­rei­chen. Da die Anzahl der zu bestel­lenden Bäume auf 100 Stück beschränkt ist, gilt das soge­nannte „Wind­hund­prinzip“, d.h. die Bäume werden nach Bestell­ein­gang verteilt. Bei großem Inter­esse kann die Gemeinde Ahorntal nach derzei­tigem Stand auch mehr­mals am Förder­pro­gramm teilnehmen.

Für weitere Rück­fragen steht Ihnen die Gemein­de­ver­wal­tung unter der Tele­fon­nummer 09202/200 gerne zur Verfügung.

 

Weitere Infor­ma­tionen:

Sorti­ments­liste Streu­obst für alle

Pflanz­an­lei­tung Streuobstbaume

Stand­ort­wahl Streuobst