Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Flurnummern 703, 704, 705, 635/0 sowie die Flurnummer 635/1 der Gemarkung Körzendorf in Vordergereuth
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Gemeinde Ahorntal hat in der Sitzung vom 21.10.2021 die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für die Flurnummern 703, 704, 705, 635/0 sowie die Flurnummer 635/1 der Gemarkung Körzendorf in Vordergereuth beschlossen.
Hier finden Sie den Satzungsentwurf mit Lageplan und Begründung sowie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, die in der Zeit vom 20.01.2022 bis 23.02.2022 durchgeführt wird.
Satzung Vordergereuth Nordwest mit Begründung und Lageplan
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB