Erste Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II. Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 01.07.2021 bis 04.08.2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorntal hat in öffentlicher Sitzung vom 17.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II in Kirchahorn gefasst. Der räumliche Geltungsbereich im Hinblick auf die Änderung der textlichen Festsetzungen umfasst das ganze Plangebiet. Zusätzlich sollen sie planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Rathausneubau auf der Fl.Nr. 92/14 der Gemarkung Kirchahorn geschaffen werden.
Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II — Textliche Begründung
Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II — Planzeichnung
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgefertigt