Anbei finden Sie die Wahlbekanntmachung zur Europawahl am Sonntag, den 09.06.2024, sowie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament. Diese Bekanntmachungen werden durch Aushang an den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekannt gemacht. Amtlich bekannt gemacht wird ebenfalls die Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen.