Herbst-im-Ahorntal

Europawahl 2024

Anbei finden Sie die Wahl­be­kannt­ma­chung zur Euro­pa­wahl am Sonntag, den 09.06.2024, sowie die Bekannt­ma­chung über das Recht auf Einsicht­nahme in das Wähler­ver­zeichnis und die Ertei­lung von Wahl­scheinen für die Wahl zum Euro­päi­schen Parla­ment. Diese Bekannt­ma­chungen werden durch Aushang an den gemeind­li­chen Anschlag­ta­feln amtlich bekannt gemacht. Amtlich bekannt gemacht wird eben­falls die Bekannt­ma­chung nach § 50 Abs. 5 des Bundes­mel­de­ge­setzes über das Wider­spruchs­recht gegen Melde­re­gis­ter­aus­künfte an Parteien und Wählergruppen.

Wahl­be­kannt­ma­chung zur Europawahl

Bekannt­ma­chung über das Recht auf Einsicht in das Wähler­ver­zeichnis und die Ertei­lung von Wahlscheinen 

Bekannt­ma­chung nach § 50 Abs.5 des Bundes­mel­de­ge­setzes über das Wider­spruchs­recht gegen Melderegisterauskünfte