Informationen zur Jugendschöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 finden in Bayern neben den Schöf­fen­wahlen auch die Wahlen für das Jugend­schöf­fenamt für die nächste Amts­pe­riode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 statt. Sollten Sie Inter­esse am Amt einer Jugend­schöffin oder eines Jugend­schöffen haben, möchten wir Sie bitten, das beigefügte Bewer­bungs­for­mular zur Aufnahme in die Vorschlags­liste für die Jugend­schöf­fen­wahl 2023 auszu­füllen und bis spätes­tens 03.03.2023 bei der Gemeinde Ahorntal abzu­geben oder bis spätes­tens 10.03.2023 (Post­ein­gang) direkt an das Land­ratsamt Bayreuth, Fach­be­reich Jugend und Familie, Mark­gra­fen­allee 5, 95448 Bayreuth, zu schi­cken. Das Bewer­bungs­for­mular und ein Infor­ma­ti­ons­blatt über das Ehrenamt als Jugend­schöffin bzw. Jugend­schöffe für die Wahl­pe­riode 2024 bis 2028, dem auch zu entnehmen ist, unter welchen Voraus­set­zungen man zum Jugend­schöffen gewählt werden kann, befindet sich anbei.

 

Wir möchten in diesem Zusam­men­hang darauf hinweisen, dass die Schöf­finnen und Schöffen nach Einrei­chung der Vorschläge durch die Gemeinde durch einen unab­hän­gigen Wahl­aus­schuss gewählt werden und dass dieje­nigen vorge­schla­genen Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benach­rich­ti­gung von ihrer Wahl zum Schöffen oder zur Schöffin erhalten haben, davon ausgehen müssen, dass sie nicht gewählt worden sind.

 

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de.