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Pressemitteilung: Mikrozensus 2026

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mikro­zensus liefert wich­tige Daten zur wirt­schaft­li­chen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundes­ge­biet – der Mikro­zensus durch­ge­führt. Diese Haus­halts­be­fra­gung ermit­telt Daten zur wirt­schaft­li­chen und sozialen Lage der Bevöl­ke­rung. Bundes­weit sind ein Prozent der Bevöl­ke­rung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunfts­pflichtig. Mit ihrer Teil­nahme tragen die Befragten dazu bei, dass poli­ti­sche Entschei­dungen fakten­ba­siert getroffen werden können. Die Befra­gung erfolgt als Tele­fon­in­ter­view oder Online-Befragung.

 

Fürth. Der Mikro­zensus ist die größte jähr­liche Haus­halts­be­fra­gung in Deutsch­land. Im Rahmen dieser Erhe­bung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haus­halten stell­ver­tre­tend für alle Bürge­rinnen und Bürger des Frei­staats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebens­be­din­gungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirt­schaft­liche und soziale Lage der Haus­halte zu verstehen und die Lebens­be­din­gungen der Bevöl­ke­rung zu verbes­sern. Nur durch verläss­liche, quali­tativ hoch­wer­tige Daten können poli­ti­sche Entschei­dungen zum Beispiel zur Bekämp­fung von Armut, zur Förde­rung von Kinder­be­treuung oder zur Unter­stüt­zung von Rent­ne­rinnen und Rent­nern fakten­ba­siert und ziel­ge­richtet getroffen werden.

 

Wer muss teil­nehmen und wie läuft die Mikro­zen­su­ser­he­bung ab?
Die Auswahl der zu befra­genden Haus­halte erfolgt nach einem mathe­ma­tisch-statis­ti­schen Zufalls­ver­fahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäu­de­teile für die Teil­nahme am Mikro­zensus auswählt. Befragt werden die Bewoh­ne­rinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehren­amt­liche Erhe­bungs­be­auf­tragte konkre­ti­sieren dazu die Stich­probe über die Klin­gel­schilder. Dabei können sie sich als Erhe­bungs­be­auf­tragte des Baye­ri­schen Landes­amts für Statistik ausweisen. Anschlie­ßend werden die ausge­wählten Haus­halte vom Landesamt für Statistik schrift­lich zur Teil­nahme am Mikro­zensus aufge­for­dert. Mit dem Schreiben werden die Haus­halte ausführ­lich über die Erhe­bung infor­miert. Die Fragen des Mikro­zensus können entweder im Rahmen eines Tele­fon­in­ter­views oder einer Online-Befra­gung beant­wortet werden. Für die Tele­fon­in­ter­views sind bayern­weit etwa 130 Erhe­bungs­be­auf­tragte im Einsatz, die sorg­fältig ausge­wählt und für die Durch­füh­rung der Inter­views umfas­send geschult wurden. Die Befra­gungen finden ganz­jährig von Januar bis Dezember statt.

 

Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entschei­dungen kann die Politik nur auf Basis verläss­li­cher und reprä­sen­ta­tiver Ergeb­nisse treffen. Um dies zu gewähr­leisten, besteht nach dem Mikro­zen­sus­ge­setz Auskunfts­pflicht. Alle Angaben werden streng vertrau­lich behan­delt und ausschließ­lich für statis­ti­sche Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergeb­nisse in aggre­gierter Form veröf­fent­licht, so dass kein Rück­schluss auf einzelne Personen möglich ist.

 

Hinweise:
Was unter­scheidet den Mikro­zensus vom Zensus?
Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikro­zensus um zwei vonein­ander unab­hän­gige Erhe­bungen handelt:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutsch­lands und findet als eine Art Groß­in­ventur der Gesell­schaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhe­bung dient der Ermitt­lung der amtli­chen Einwoh­ner­zahl. In der Perso­nen­be­fra­gung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevöl­ke­rung zu demo­gra­fi­schen Merk­malen befragt. Zusätz­lich wurden in der Gebäude- und Wohnungs­zäh­lung als Voll­erhe­bung Merk­male wie Wohn­fläche, Heizungsart, Ausstat­tung und Kalt­miete für alle Wohn­ge­bäude und Wohnungen in Bayern erhoben.

Der Mikro­zensus findet im Unter­schied zum Zensus jähr­lich statt. Mit einem Prozent der Bevöl­ke­rung werden deut­lich weniger Personen befragt. Im Mittel­punkt stehen hier Daten zur wirt­schaft­li­chen und sozialen Lage der Bevöl­ke­rung sowie deren Entwick­lung. Auskunfts­pflicht besteht für beide Erhebungen.

Weitere Infor­ma­tionen:
Ausführ­liche Infor­ma­tionen zum Mikro­zensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Zusätz­lich infor­miert ein Erklär­video über den Mikro­zensus, warum er durch­ge­führt wird, wie die Haus­halte zufällig ausge­wählt werden, warum sie mitma­chen müssen und was mit ihren Antworten passiert:

statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

http://www.statistik.bayern.de Das Baye­ri­sche Landesamt für Statistik ist der zentrale Infor­ma­ti­ons­dienst­leister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schwein­furt. Zu seinen Haupt­auf­gaben gehören vor allem die Erhe­bung und Aufbe­rei­tung gesetz­lich ange­ord­neter Statistiken.