Streuobst für alle

Auf viel­fa­chen Wünsch können über die Gemeinde Ahorntal und das Förder­pro­gramm „Streu­obst für alle“ erneut verschie­denste Streu­obst­bäume bezogen werden. Aus dem im Jahr 2025 nicht ausge­schöpften Kontin­gent stehen insge­samt noch 63 Bäume zur Verfü­gung, die mit bis zu 45 Euro brutto je Baum vom Frei­staat Bayern bezu­schusst werden. Bäume, die nicht mehr als 45,00 € kosten, können demnach kosten­frei an Inter­es­senten weiter­ge­geben werden. Kosten Bäume mehr als 45,00 € brutto je Baum, ist der Diffe­renz­be­trag (brutto) vom Bezieher der Bäume an die Gemeinde Ahorntal zu entrichten.

Gemäß den geltenden Förder­richt­li­nien ist es der Gemeinde Ahorntal gestattet, die Streu­obst­bäume an Dritte weiter­zu­geben, die sich verpflichten, diese Bäume auf Grund­lage der genannten Förder­richt­li­nien auf ihren Grund­stü­cken entweder im Sied­lungs­be­reich oder im Flur­be­reich fach­ge­recht zu pflanzen.

Im Rahmen des Förder­pro­grammes können Kern­obst (Apfel und Birne) und Stein­obst (Pflaume und Kirsche) bezogen werden. Weitere förder­fä­hige Arten sind beispiels­weise Walnuss, Quitte, Maul­beere, Esskas­tanie und Wild­obst­arten, Vogel­kir­sche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eber­esche, Spei­er­ling, Elsbeere.

Sollten Sie Inter­esse an der Bestel­lung von Streu­obst­bäumen haben, können Sie aus der beigefügten Liste entspre­chende Bäume aussu­chen, in das beigefügte Bestell­for­mular, das auch im Rathaus vorge­halten wird, eintragen und bei der Gemeinde abgeben. Sofern ein Baum zum Zeit­punkt der Bestel­lung nicht verfügbar sein sollte oder er auf Grund­lage des Förder­pro­gramms von der Förde­rung ausge­schlossen ist, besteht kein Anspruch auf die Bezie­hung dieses Baumes. In Absprache mit der Gemeinde Ahorntal kann dann ein anderer Baum ausge­wählt werden.

Um möglichst vielen Inter­es­sen­tinnen und Inter­es­senten die Möglich­keit zu geben, Streu­obst­bäume zu bestellen, können in einer ersten Bestell­runde nur bis zu 5 Bäume pro Haus­halt bestellt werden. Sollte nach Ende des Bestel­l­auf­rufes noch ein Kontin­gent zur Verfü­gung stehen, besteht die Möglich­keit, weitere Bäume nachzubestellen.

Die Bäume dürfen nicht für Erwerbs­an­lagen (Pflanz­dichte von über 100 Obst­bäume je Hektar) oder Ausgleichs- und Ersatz­pflan­zungen, die im Rahmen von behörd­li­chen Auflagen vorge­schrieben sind, verwendet werden. Für den Erwerb darf ferner keine weitere Förde­rung aus einem anderen Förder­pro­gramm bean­tragt werden.

Auf folgendes wird hinge­wiesen: Die Streu­obst­pflan­zung ist bis zum 30.09.2026 durch­zu­führen. Die zeit­liche Bindung des Zuwen­dungs­zwecks endet 12 Jahre ab Auszah­lung der Zuwen­dung. Werden die Bäume vor Ablauf der zeit­li­chen Bindung entfernt, so wird die Zuwen­dung im Regel­fall anteilig vom Bezieher der Bäume zurück­ge­for­dert. Der Bezieher ist auch verpflichtet, an einer beglei­tenden und abschlie­ßenden Erfolgs­kon­trolle der Förde­rung mitzuwirken.

Der Bezieher der Bäume verpflichtet sich, mit der Bestel­lung anzu­geben, an welchem Standort die jewei­ligen Bäume gepflanzt werden. Diese Infor­ma­tionen werden von der Gemeinde Ahorntal benö­tigt, damit die Förde­rung von 45,00 € je Baum abge­rufen werden kann.

Wir möchten Sie bitten, Ihre Bestel­lungen bis spätes­tens 26.03.2026 (Ende des Bestel­l­auf­rufs) bei der Gemeinde Ahorntal einzu­rei­chen. Da die Anzahl der zu bestel­lenden Bäume auf 63 Stück beschränkt ist, gilt das soge­nannte „Wind­hund­prinzip“, d.h. die Bäume werden nach Bestell­ein­gang verteilt. Bei großem Inter­esse kann die Gemeinde Ahorntal nach derzei­tigem Stand auch mehr­mals am Förder­pro­gramm teilnehmen.

Bei der Bestel­lung der Streu­obst­bäume werden von der Gemeinde Ahorntal nur voll­ständig ausge­füllte Bestell­for­mu­lare berücksichtigt.

Für weitere Rück­fragen steht Ihnen die Gemein­de­ver­wal­tung unter der Tele­fon­nummer 09202/200 gerne zur Verfügung.

Anlagen: