Auf vielfachen Wünsch können über die Gemeinde Ahorntal und das Förderprogramm „Streuobst für alle“ erneut verschiedenste Streuobstbäume bezogen werden. Aus dem im Jahr 2025 nicht ausgeschöpften Kontingent stehen insgesamt noch 63 Bäume zur Verfügung, die mit bis zu 45 Euro brutto je Baum vom Freistaat Bayern bezuschusst werden. Bäume, die nicht mehr als 45,00 € kosten, können demnach kostenfrei an Interessenten weitergegeben werden. Kosten Bäume mehr als 45,00 € brutto je Baum, ist der Differenzbetrag (brutto) vom Bezieher der Bäume an die Gemeinde Ahorntal zu entrichten.
Gemäß den geltenden Förderrichtlinien ist es der Gemeinde Ahorntal gestattet, die Streuobstbäume an Dritte weiterzugeben, die sich verpflichten, diese Bäume auf Grundlage der genannten Förderrichtlinien auf ihren Grundstücken entweder im Siedlungsbereich oder im Flurbereich fachgerecht zu pflanzen.
Im Rahmen des Förderprogrammes können Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche) bezogen werden. Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
Sollten Sie Interesse an der Bestellung von Streuobstbäumen haben, können Sie aus der beigefügten Liste entsprechende Bäume aussuchen, in das beigefügte Bestellformular, das auch im Rathaus vorgehalten wird, eintragen und bei der Gemeinde abgeben. Sofern ein Baum zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar sein sollte oder er auf Grundlage des Förderprogramms von der Förderung ausgeschlossen ist, besteht kein Anspruch auf die Beziehung dieses Baumes. In Absprache mit der Gemeinde Ahorntal kann dann ein anderer Baum ausgewählt werden.
Um möglichst vielen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu geben, Streuobstbäume zu bestellen, können in einer ersten Bestellrunde nur bis zu 5 Bäume pro Haushalt bestellt werden. Sollte nach Ende des Bestellaufrufes noch ein Kontingent zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, weitere Bäume nachzubestellen.
Die Bäume dürfen nicht für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäume je Hektar) oder Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind, verwendet werden. Für den Erwerb darf ferner keine weitere Förderung aus einem anderen Förderprogramm beantragt werden.
Auf folgendes wird hingewiesen: Die Streuobstpflanzung ist bis zum 30.09.2026 durchzuführen. Die zeitliche Bindung des Zuwendungszwecks endet 12 Jahre ab Auszahlung der Zuwendung. Werden die Bäume vor Ablauf der zeitlichen Bindung entfernt, so wird die Zuwendung im Regelfall anteilig vom Bezieher der Bäume zurückgefordert. Der Bezieher ist auch verpflichtet, an einer begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle der Förderung mitzuwirken.
Der Bezieher der Bäume verpflichtet sich, mit der Bestellung anzugeben, an welchem Standort die jeweiligen Bäume gepflanzt werden. Diese Informationen werden von der Gemeinde Ahorntal benötigt, damit die Förderung von 45,00 € je Baum abgerufen werden kann.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Bestellungen bis spätestens 26.03.2026 (Ende des Bestellaufrufs) bei der Gemeinde Ahorntal einzureichen. Da die Anzahl der zu bestellenden Bäume auf 63 Stück beschränkt ist, gilt das sogenannte „Windhundprinzip“, d.h. die Bäume werden nach Bestelleingang verteilt. Bei großem Interesse kann die Gemeinde Ahorntal nach derzeitigem Stand auch mehrmals am Förderprogramm teilnehmen.
Bei der Bestellung der Streuobstbäume werden von der Gemeinde Ahorntal nur vollständig ausgefüllte Bestellformulare berücksichtigt.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 09202/200 gerne zur Verfügung.
Anlagen:
