Herbst-im-Ahorntal

Vorübergehende Einschränkung der Trinkwassernutzung

Vorüber­ge­hende Einschrän­kung der Trink­was­ser­nut­zung wg. Rege­ne­rie­rung des Tief­brun­nens Freiahorn

Sehr geehrte Ahorn­ta­le­rinnen und Ahorn­taler im Versor­gungs­ge­biet der Wasser­ver­sor­gungen Ahorntal und Adlitz, Steif­ling, Brünnberg,

in der kommenden Woche wird in der Zeit vom 06.07.2026 bis voraus­sicht­lich 09.07.2026 der Tief­brunnen der Wasser­ver­sor­gung Ahorntal in Frei­ahorn regeneriert.

Während dieses Zeit­raums wird das gesamte Versor­gungs­ge­biet der Wasser­ver­sor­gung Ahorntal über das zu diesem Zeit­punkt gespei­cherte Wasser aus dem Hoch­be­hälter sowie über die Verbin­dungs­lei­tung vom Zweck­ver­band zur Wasser­ver­sor­gung Adlitz, Steif­ling, Brünn­berg mitversorgt.

Um die Versor­gung mit Trink- und Lösch­wasser für den lebens­not­wen­digen Bedarf sowohl für das Versor­gungs­ge­biet der Gemeinde Ahorntal als auch für das Versor­gungs­ge­biet des Zweck­ver­bandes zur Wasser­ver­sor­gung Adlitz, Steif­ling, Brünn­berg lückenlos aufrecht­zu­er­halten, ist ein bewusster und spar­samer Umgang mit dem Leitungs­wasser zwin­gend erforderlich.

Für den Zeit­raum vom 06.07.2026 bis einschließ­lich 09.07.2026 wird daher auf Grund­lage von § 15 Abs.3 der jewei­ligen Satzung für die öffent­liche Wasser­ver­sor­gungs­ein­rich­tung der Gemeinde Ahorntal bzw. des Zweck­ver­bandes zur Wasser­ver­sor­gung Adlitz, Steif­ling, Brünn­berg (Wasser­ab­ga­be­sat­zung ‑WAS) für die Gebiete der Wasser­ver­sor­gung der Gemeinde Ahorntal und des Wasser­zweck­ver­bandes Adlitz, Steif­ling, Brünn­berg folgendes angeordnet:

Verbot der Garten­be­wäs­se­rung: Das Gießen von Rasen­flä­chen, Zier- und Nutz­gärten mit Wasser aus dem öffent­li­chen Leitungs­netz ist strikt untersagt.

Verbot der Pool­be­fül­lung: Das Befüllen von privaten Schwimm­be­cken, Plansch­be­cken und sons­tigen Bade­an­lagen ist im genannten Zeit­raum verboten.

Allge­meines Spar­gebot: Alle Bürge­rinnen und Bürger werden drin­gend gebeten, den Wasser­ver­brauch im Haus­halt auf das absolut Notwen­dige zu beschränken.

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Anord­nung gem. § 24 Abs.1 Nr. 4 der jewei­ligen Wasser­ab­ga­be­sat­zung als Ordnungs­wid­rig­keit geahndet werden können. Sobald die Sanie­rungs­ar­beiten am Tief­brunnen Frei­ahorn abge­schlossen sind und die Versor­gung wieder voll­ständig über diesen Tief­brunnen sicher­ge­stellt werden kann, wird das Verbot aufge­hoben. Dies wird recht­zeitig bekanntgegeben.

Die Gemeinde Ahorntal und der Zweck­ver­band zur Wasser­ver­sor­gung Adlitz, Steif­ling, Brünn­berg bitten alle Bürge­rinnen und Bürger in den Versor­gungs­ge­bieten um Verständnis für diese drin­gend notwen­digen Sanie­rungs­ar­beiten zur dauer­haften Sicher­stel­lung der Trink­was­ser­ver­sor­gung sowie um ein verant­wor­tungs­volles Handeln, um einen Engpass in der Trink­was­ser­ver­sor­gung zu vermeiden.

Die entspre­chenden Bekannt­ma­chungen mit jewei­ligen Anord­nungen für die beiden Versor­gungs­ge­biete sind beigefügt.

Ihre Gemein­de­ver­wal­tung

 

Anord­nung-Einschraen­kung-der-Wasser­nut­zung-im-Bereich-des-Zweck­ver­bandes-zur-Wasser­ver­sor­gung-Adlitz-Steif­ling-Bruenn­berg

Anord­nung-Einschraen­kung-der-Wasser­nut­zung-im-Bereich-der-Wasser­ver­sor­gung-der-Gemeinde-Ahorntal