Vorübergehende Einschränkung der Trinkwassernutzung wg. Regenerierung des Tiefbrunnens Freiahorn
Sehr geehrte Ahorntalerinnen und Ahorntaler im Versorgungsgebiet der Wasserversorgungen Ahorntal und Adlitz, Steifling, Brünnberg,
in der kommenden Woche wird in der Zeit vom 06.07.2026 bis voraussichtlich 09.07.2026 der Tiefbrunnen der Wasserversorgung Ahorntal in Freiahorn regeneriert.
Während dieses Zeitraums wird das gesamte Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Ahorntal über das zu diesem Zeitpunkt gespeicherte Wasser aus dem Hochbehälter sowie über die Verbindungsleitung vom Zweckverband zur Wasserversorgung Adlitz, Steifling, Brünnberg mitversorgt.
Um die Versorgung mit Trink- und Löschwasser für den lebensnotwendigen Bedarf sowohl für das Versorgungsgebiet der Gemeinde Ahorntal als auch für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Adlitz, Steifling, Brünnberg lückenlos aufrechtzuerhalten, ist ein bewusster und sparsamer Umgang mit dem Leitungswasser zwingend erforderlich.
Für den Zeitraum vom 06.07.2026 bis einschließlich 09.07.2026 wird daher auf Grundlage von § 15 Abs.3 der jeweiligen Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ahorntal bzw. des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Adlitz, Steifling, Brünnberg (Wasserabgabesatzung ‑WAS) für die Gebiete der Wasserversorgung der Gemeinde Ahorntal und des Wasserzweckverbandes Adlitz, Steifling, Brünnberg folgendes angeordnet:
Verbot der Gartenbewässerung: Das Gießen von Rasenflächen, Zier- und Nutzgärten mit Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist strikt untersagt.
Verbot der Poolbefüllung: Das Befüllen von privaten Schwimmbecken, Planschbecken und sonstigen Badeanlagen ist im genannten Zeitraum verboten.
Allgemeines Spargebot: Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, den Wasserverbrauch im Haushalt auf das absolut Notwendige zu beschränken.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Anordnung gem. § 24 Abs.1 Nr. 4 der jeweiligen Wasserabgabesatzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Sobald die Sanierungsarbeiten am Tiefbrunnen Freiahorn abgeschlossen sind und die Versorgung wieder vollständig über diesen Tiefbrunnen sichergestellt werden kann, wird das Verbot aufgehoben. Dies wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Gemeinde Ahorntal und der Zweckverband zur Wasserversorgung Adlitz, Steifling, Brünnberg bitten alle Bürgerinnen und Bürger in den Versorgungsgebieten um Verständnis für diese dringend notwendigen Sanierungsarbeiten zur dauerhaften Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie um ein verantwortungsvolles Handeln, um einen Engpass in der Trinkwasserversorgung zu vermeiden.
Die entsprechenden Bekanntmachungen mit jeweiligen Anordnungen für die beiden Versorgungsgebiete sind beigefügt.
Ihre Gemeindeverwaltung
