Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorntal hat in der Sitzung vom 17.02.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Hintergereuth Ost beschlossen, in der Sitzung vom 19.05.2022 wurde der Auslegungs- und Billigungsbeschluss getroffen. In der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 06.07.2022 findet nun die öffentliche Auslegung statt. Den Satzungsentwurf sowie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf der Einbeziehungssatzung finden Sie anbei.
Einbeziehungssatzung Hintergereuth Ost inkl. Begründung und Lageplan
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Einbeziehungssatzung Hintergereuth Ost