Die Gemeinde Ahorntal hat für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Kirchahorn eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Vor Erteilung einer Genehmigung müssen die Pläne und Beilagen gemäß Art 73 Abs.5 Satz 1 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG) vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Anbei finden Sie die entsprechende Bekanntmachung der Gemeinde Ahorntal sowie die zugehörigen Unterlagen.
Bekanntmachung Vollzug Wasserhaushaltsgesetz
Unterlagen:
02_Verfahrenstechnische Berechnungen
05–1_Lageplan Klaeranlage Bestand
05–2_Lageplan Umplanung Klaeranlage Ahorntal
06–1_Hydraulischer Längsschnitt_Schnitt 1–1_Bestand
06–2_Hydraulischer Längsschnitt_Schnitt 2–2_Umplanung
06–3_Hydraulische Längsschnitte_Schnitt 3–3_Schnitt 4–4_Umplanung
07–1_Gewässerquerschnitte Einleitstelle E_RB 20 KL